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Die ev. Kirchengemeinde Reisen bedankt sich für 286 abgegebene Stimmen!

Ev. Kirchengemeinde Reisen
Kirchenvorstandswahl

Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Kirchenvorstandswahl

Reisen. Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Reisen hat in seiner Sitzung 13.06.2021 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Gewählt sind bei einer Wahlbeteiligung von 28 %: Dörsam Daniela, Eberle Karin, Ewig Eva, Satorius Simone, Wemhoff Anita, Zopf Klaus.

Das Wahlprotokoll und das endgültige Wahlergebnis werden zwei Wochen vom 18.06.2021 bis zum 02.07.2021 im Gemeindebüro öffentlich ausgelegt und kann dort während der regulären Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Begründete Einsprüche gegen das Wahlergebnis können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied innerhalb einer Woche bis spätestens 25.06.2021 schriftlich beim Kirchenvorstand erhoben werden. Der Einspruch kann nur auf Mängel der Aufstellung des Wahl-vorschlags oder des Wahlverfahrens oder auf Einwendung gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten oder eines gewählten Jugendmitglieds gestützt werden.

Wer wir sind...

© Esther Stosch / fundus.ekhn.deTischwimpel mit EKHN-Logo und Scrabble-Buchstaben
Ehrenamt

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde, die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört. Der Kirchenvorstand entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde. 

Dem Kirchenvorstand der ev. Kirchengemeinde Reisen gehören an:

Daniela Dörsam, 1. Vorsitzende
Pfarrerin Alison Albert, 2. Vorsitzende
Karin Eberle
Eva Ewig
Simone Satorius
Anita Wemhoff
Klaus Zopf

Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung. 

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